Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden, ist vor allem für junge Menschen ein Traum. Wer die Herausforderung nicht scheut, kann auf diese Weise viele wertvolle Erfahrungen sammeln, die auch im späteren Berufsleben hilfreich sind. Allerdings kann das Vorhaben auch zu einem Fiasko werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Reisenden mit zu viel Risikobereitschaft an die Umsetzung ihrer Pläne gehen. Ein Beispiel dafür ist der Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch bei Work and Travel.
Eigene Haftpflichtversicherung notwendig?
Junge Menschen sind häufig noch über ihre Eltern haftpflichtversichert, was sich die Urlauber vorher bestätigen lassen sollten. Auch gilt es, den Versicherer zu fragen, ob der Schutz auch bei Work and Travel bestehen bleibt. Hier kann es Abweichungen geben, wenn der Reisende im außereuropäischen Ausland unterwegs ist oder der Zeitraum die normale Urlaubsdauer überschreitet. Wer verheiratet ist, sich in einer Lebenspartnerschaft befindet oder dauerhaft einen eigenen Haushalt unterhält, sollte sich um eine eigene Versicherung bemühen.
Was leistet die Haftpflichtversicherung bei Work and Travel?
Es ist wichtig, vor Antritt der Reise den Versicherungsumfang zu klären. Die Lebensbedingungen bei einem Auslandsaufenthalt weisen für gewöhnlich erheblich vom sonstigen Alltag ab. Entsprechend können sich die Risiken verändern, weshalb sich eine Zusatzversicherung empfehlen kann. Es ist auch ein Unterschied, um was für eine Tätigkeit es sich vermutlich handeln wird. Wer in einem Hotel Zimmer aufräumt, braucht eine andere Haftpflichtversicherung als jemand, der sich während des Urlaubs als Bergführer oder Skilehrer verdingt. Seriöse Organisationen, die Jobs an Reisende vermitteln, verlangen daher immer häufiger den Nachweis einer solchen Versicherung. Ggf. besteht die Möglichkeit, sich direkt über den Anbieter zu versichern. Darüber hinaus gibt es Länder, die ohne Versicherung kein Working-Holiday-Visum ausstellen. Auch deshalb ist es sinnvoll, sich den Umfang der Haftpflichtversicherung schriftlich vom Versicherer bestätigen zu lassen.
Was kann die Haftpflicht umfassen?
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch das eigene Verhalten entstehen. Die Deckungssumme sollte großzügig gewählt werden. Bestenfalls ist sie unbegrenzt. Sie deckt natürlich nicht nur Personenschäden, sondern auch Sachschäden und Vermögensschäden ab. Ein Vermögensschaden kann z. B. ein Verdienstausfall sein, den jemand durch einen Unfall erleidet, den eine andere Person verursacht hat. Auch hier ist es wichtig, die Deckungssumme nicht zu niedrig zu wählen, denn die Rahmenbebedingungen können im Ausland ungleich problematischer sein. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Versicherer vor der Reise zu kontaktieren und ihm das Vorhaben genau zu schildern.
Erweiterter Versicherungsschutz?
Es ist möglich, eine Haftpflichtversicherung zu erweitern. Wer selbst im Ausland durch das Verschulden einer anderen Person zu Schaden kommt, geht möglicherweise leer aus, wenn der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist. Um das Risiko zu minimieren, bieten Versicherer die Ausfalldeckung, die dann den Schaden übernimmt. Gerade für einen absehbaren Zeitraum kann sich eine solche Versicherung empfehlen. Das gilt umso mehr für Reiseziele, in denen der Versicherungsschutz keine Selbstverständlichkeit ist. Schließlich lohnt sich natürlich der Preisvergleich zwischen den Versicherern, denn auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Ein letzter Tipp: Den Abschluss einer Versicherung nicht hinauszögern, denn manche Anbieter haben eine Wartezeit, in der sie keine Schäden übernehmen.