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Work and Travel Reiserücktrittsversicherung

Work and Travel Reiserücktrittsversicherung

Ein längerer Auslandsaufenthalt wird besonders von jungen Reisenden gerne als Work & Travel gebucht. Bei dieser Reiseform werden die Kosten im Reiseland durch ein sporadisches Arbeiten, durch das Jobhopping, finanziert. Die anfängliche Reisekasse ist soweit gefüllt, dass damit die Hin-/Rückreise, also die Flugbuchung, bezahlt werden kann. Alles andere findet sich dann vor Ort; zum Beispiel beim Work & Travel in Australien, in Neuseeland, in USA– oder in Kanada.

Auch für eine derartige Reiseform sind mehrere Reiseversicherungen notwendig. Zu ihnen gehört, neben der Auslandskrankenversicherung sowie der weltweit geltenden privaten Unfallversicherung, auch eine Reiserücktrittsversicherung. Im Hinblick auf einen mehrwöchigen oder gar mehrmonatigen Aufenthalt muss diese Reiseversicherung so umfassend sein, dass auch eine vorzeige Rückkehr, der unerwartete Reiseabbruch, mitversichert ist. Die Reiseabbruchversicherung ist von ihrer Definition her eine eigene Form der Reiseversicherung, sie wird jedoch häufig mit der Reiserücktrittsversicherung kombiniert. Der Reisende hat dann nur einen Versicherungsvertrag, der im Übrigen noch preisgünstiger ist.

Wie das Wort formuliert, wird bei der Reiserücktrittsversicherung der Rücktritt von der Reise, also das Nichtantreten, versichert. Die Flugreisebuchung für den Work & Travel Aufenthalt ist ein Vertrag, der erfüllt werden muss. Dazu gehört die Bezahlung der Flugbuchung. Zeitgleich wird die damit korrespondierende Reiserücktrittsversicherung als ein zweiter und separater Vertrag abgeschlossen. Sie tritt ihrerseits mit Bezahlung der Einmalprämie in Kraft. Für einen nicht geplanten Reiserücktritt gibt es vielfältige private oder berufliche Gründe. Die gebuchte und bezahlte Reise muss storniert werden. Sie wird nicht angetreten, obwohl sie gebucht und bezahlt ist. Wenn es sich dabei um einen versicherten Grund handelt, dann werden diese Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Daher muss der Auslandsreisende genau darauf achten, welche Anlässe versichert beziehungsweise ausgeschlossen, also nicht versichert sind. Als Faustregel gilt, dass alles, was nicht in der Versicherungspolice steht, auch nicht versichert ist.

Angeboten wird die Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung, vergleichbar mit der Pkw-Kaskoversicherung. Für eine Work & Travel-Reise muss die Reisekostenversicherung, wie es genannt wird, besonders komfortabel, das heißt umfassend sein. So sollte sie beispielsweise für gebuchte Reisen im Aufenthaltsland, für Fährpassagen, für Mietobjekte, Hausboote oder auch für Wohnmobile gelten. Gerade bei Work & Travel ist der Hin-/Rückflug nur ein Teil des Reisens. Auch wenn sich die Anreise verzögert, die Reise als solche jedoch angetreten wird, müssen die dadurch entstehenden Mehrkosten mitversichert sein.

Zu Beginn der Work & Travel-Reise steht vielfach gar nicht fest, welche Länder im Laufe des Auslandsaufenthaltes bereist werden. Die weltweite Geltung der Reiserücktrittsversicherung ist daher ein Muss. Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem zu versichernden Reisepreis und den Risiken. Bei einem Vergleich von verschiedenen Versicherungsangeboten sollte zwar auch, aber keineswegs nur die Einmalzahlung der Versicherungsprämie im Auge behalten werden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch dann besonders günstig sein, wenn sie zwar einige Euro teurer ist, jedoch ein größeres und besseres Leistungsspektrum bietet. Bei allen Formulierungen im Konjunktiv ist Vorsicht geboten; sie bieten im Leistungsfall viel Raum für Diskussionen und Kompromisse.

Die Tarife setzen sich in der Regel aus den Versicherungsbedingungen, aus der Produktinformation sowie aus weiteren Hinweisen im Kleingedruckten zusammen. Hier muss genau gelesen werden, bevor der Vertrag über die Reiserücktrittsversicherung online mit einem Mausklick, oder im örtlichen Reisebüro mit der Unterschrift abgeschlossen wird.